Nach der Einrichtung der Plattform durch den S-Admin
muss der P-Admin ans Werk gehen.
Noch kann niemand Inhalte auf die Plattform stellen, nicht einmal der P-Admin. Die Aufgaben des P-Admin werden im Handbuch für PlattformadministratorInnen ausführlich erläutert.
![info3 - 125057.2 info3 - 125057.2](/_238_17385116135296192007393458894627_/images/125057.0)
Registrierung des P-Admins. Um
Plattform-AdministratorInnen definieren zu können, müssen die
zukünftigen P-Admins sich zunächst als normale BenutzerInnen
registrieren. Erst anschließend kann der S-Admin BenutzerInnen als
P-Admin einer neu angelegten Plattform zuweisen.
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