Mit dem Jahressteuergesetz 2009 sollen die Prävention und die
betriebliche Gesundheitsförderung gestärkt werden. Leistungen des
Arbeitgebers, die den allgemeinen Gesundheitszustand der Arbeitnehmer
verbessern, sollen bis zu einem Betrag von 500 Euro grundsätzlich von
der Steuer freigestellt werden. Das können externe Kurse oder
betriebliche Angebote wie Rückenschulungen sein.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium
Rolf Schwanitz: "Die Neuregelung stellt eine echte Verbesserung für
Arbeitnehmer und Arbeitgeber dar. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern
künftig gesundheitsfördernde Maßnahmen anbieten, die bis zu einem
Betrag von 500 Euro steuerfrei bleiben. Das ist ein wichtiger Beitrag
zur Verbesserung der Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
und zur Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung. Außerdem wird
Bürokratie abgebaut."
Denn aufwendige Einzelfall-Prüfungen entfallen. Liegt eine
Präventionsleistung des Arbeitgebers unter 500 Euro im Jahr, muss in
der Regel nicht mehr – wie bisher – streng geprüft werden, ob die
Präventionsmaßnahme zum Arbeitslohn zählt oder nicht.
Die geförderten Maßnahmen müssen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung
und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a des SGB V
entsprechen. Damit fallen unter die Steuerbefreiung insbesondere
Leistungen, die im Präventionsleitfaden der Spitzenverbände der
Krankenkassen genannt sind.
Das Jahressteuergesetz ist vom Kabinett beschlossen worden und soll am 1. Januar 2009 in Kraft treten.
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